Tagfahrlicht E-Pr?fzeichen & Einbauvorschriften
Man hält es eigentlich gar nicht für möglich. Aber in anderen Shops und auf Verkaufsplattformen (eBay & Co) werden vielfach Tagfahrleuchten angeboten, die überhaupt nicht für die Länder der EU zugelassen sind. Durch den Einbau von nicht zugelassenen Tagfahrlichtern erlischt die Betriebserlaubnis und damit auch der Versicherungschutz des Fahrzeuges. Der gleiche Ärger droht einem auch bei falsch montierten Tagfahrlichtern. Denn auch die Position der Tagfahrleuchten am Fahrzeug wird weitestgehend vorgeschrieben. Nachfolgend sind die relevanten zulassungstechnischen Aspekte aufgeführt. Darauf solltest Du beim Kauf und der Nachrüstung von Tagfahrlicht sehr genau achten.
E-Prüfzeichen und ECE-R87 Richtlinie für Tagfahrleuchten
Tagfahrleuchten gehören zu den genehmigungspflichtigen Bauteilen für Autos und müssen mit einem sogenannten E-Prüfzeichen (auch E-Kennzeichen oder ECE-Prüfzeichen genannt) gekennzeichnet sein. Dieses E-Prüfzeichen und damit die Zulassung erhalten die Tagfahrleuchten nur nach einer erfolgreichen Überprüfung. Veranlaßt wird diese Überpüfung vom Hersteller des Tagfahrlichtes. Die Prüfungskriterien werden bauteilspezifisch von der Economic Commission for Europe (ECE) festgelegt. Für Tagfahrleuchten sind die Prüfungskriterien in der Richtline ECE-R87 beschrieben. Zugelassene Tagfahrleuchten erkennst Du an dem aufgebrachten E-Prüfzeichen. Es muss so auf der Leuchte angebracht sein, dass es auch im eingebauten Zustand gut sichtbar ist. Daher befindet sich das E-Prüfzeichen bei Tagfahrleuchten meistens auf dem Schweinwerferglas. Ist kein E-Prüfzeichen zu sehen, ist das Tagfahrlicht auch nicht zugelassen!
Ein mit dem E-Prüfzeichen versehenes Bauteil darf in Deutschlang und Österreich ohne einen zusätzlichen Eintrag in die Fahrzeugpapiere verwendet werden. Es ist auch kein TÜV- oder anderes Teilegutachten für den Betrieb erforderlich. Die Anerkennung der E-Prüfzeichens ist für Deutschland in der StVZO verankert.
Wie muss ein E-Prüfzeichen für Tagfahrlicht aussehen?
Das eigentliche E-Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dem ein großgeschriebenes "E" mit einer Zahl dahinter steht. Die Zahl ist die Kennung für das Land, in dem die Genehmigung erteilt wurde. Deutschland hat beispielsweise die Länderkennung "1".
Liste der Länderkennungen:
1 Deutschland
2 Frankreich
3 Italien
4 Niederlande
5 Schweden
6 Belgien
7 Ungarn
8 Tschechien
9 Spanien
10 Jugoslawien; jetzt Serbien
11 Großbritannien
12 Österreich
13 Luxemburg
14 Schweiz
15 DDR (auslaufend bis ca. 1999)
16 Norwegen
17 Finnland
18 Dänemark
19 Rumänien
20 Polen
21 Portugal
22 Russische Föderation
23 Griechenland
24 Irland
25 Kroatien
26 Slowenien
27 Slowakei
28 Weißrussland
29 Estland
31 Bosnien und Herzegowina
32 Lettland
34 Bulgarien
36 Litauen
37 Türkei
39 Aserbaidschan
40 Mazedonien
42 Europäische Union
43 Japan
45 Australien
47 Südafrika
48 Neuseeland
49 Zypern
50 Malta
51 Südkorea
52 Malaysia
53 Thailand
56 Montenegro
58 Tunesien
Dieses Hauptzeichen allein reicht jedoch noch nicht aus. Zusätzlich muss auch die sogenannte Typprüfkennzeichnung und eine Typprüfnummer auf dem Tagfahrlicht zu sehen sein. Ein vollständiges E-Prüfzeichen für eine nach der Richtlinie ECE-R87 geprüftes Tagfahrlicht sieht beispielsweise so aus:
So ist dieses Beispiel für ein komplettes E-Prüfzeichen eines Tagfahrlichtes zu interpretieren:
- "RL" - Typprüfkennzeichnung; "RL" steht für Tagfahrlicht (Daytime Running Light) und muss vorhanden sein
- "E1" - ECE-Kennzeichnung; die "1" ist die Länderkennung für Deutschland (darf auch eine der anderen o.g. Länderkennungen sein)
- "00 1234" - Typprüfnummer; die ersten beiden Zahlen stehen für das Jahr aus dem die Vorschrift stammt (00 --> Jahr 2000); dahinter dann eine individuelle Nummer der Tagfahrleuchte
Tagfahrlicht mit Zulassung als Positionslicht / ECE-R7 Richtlinie
Es gibt Tagfahrleuchten mit einer Doppelfunktion. Sie können als Tagfahrlicht und als Positionslicht betrieben werden. Wo liegt der Vorteil dieser Kombi-Tagfahrleuchten? Der Gesetzgeber schreibt vor, dass reines Tagfahrlicht niemals zusammen mit dem normalen Licht (Abblend- oder Fernlicht) eingeschaltet sein darf. Deshalb wird das Tagfahrlicht auch automatisch abgeschaltet, wenn das normale Licht eingeschaltet wird. Beide Lichter zusammen könnten andere Verkehrsteilnehmer blenden.
Wenn jedoch die Lichtstärke der Tagfahrlichter mit dem Einschalten des normalen Lichtes automatisch auf Positionslicht-Niveau heruntergedimmt wird, können diese Tagfahrleuchten eine zusätzliche Zulassung als Positionslicht erhalten. Positionslicht darf zusammen mit dem normalen Licht brennen. In der Dämmerung oder bei Dunkelheit hat das eine gewisse optische Wirkung.
Zu beachten ist noch, dass insgesamt nur zwei Positionsleuchten in der Fahrzeugfront betrieben werden dürfen. Sollten also noch andere Positionsleuchten am Fahrzeug vorhanden sein, müssen diese deaktiviert werden.
Die Zulassung einer Tagfahrleuchte als Positionslicht erkennst Du an einem zusätzlichen "A" im E-Prüfzeichen. Das komplette E-Prüfzeichen einer Tagfahrleuchte mit Positionslichtzulassung könnte so aussehen:
Vorschriften für die Anbringung der Tagfahrlichter / ECE-R48 Richtlinie
Auch für die Positionierung von separaten Tagfahrleuchten in der Fahrzeugfront existieren Vorschriften. Diese sind in der Richtlinie ECE-R48 beschrieben. Sie besagen im Wesentlichen folgendes:
- Tagfahrlichter müssen in der Fahrzeugfront montiert werden
- maximal 2 Tagfahrlichter zulässig
- maximal 2 Positionsleuchten zulässig
- Tagfahrlichter müssen gerade nach vorne ausgerichtet sein
- Aktivierung der Tagfahrlichter muss mit dem Einschalten der Zündung erfolgen (Anschluss an Klemme 15)
- Bodenabstand: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
- Abstand zwischen den Tagfahrlichtern: mindestens 600 mm
- Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und den Tagfahrlichtern: maximal 400 mm
- Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
- die Tagfahrlichter müssen ein E-Prüfzeichen und die Bezeichnung RL tragen
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